Brandschutzordnungen
Allgemeine Erläuterung zur Brandschutzordnung
Der Teil A ist als Aushang bestimmt und regelt nur das Notwendigste und gilt für alle Beschäftigten, externe Firmen und Besucher gleichermaßen.
Der Teil B richtet sich an alle Beschäftigten des Standortes. Weiterhin gilt die Brandschutzordnung für alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten. Dies sind beispielsweise auftragsausführende Firmen und Handwerker.
Die jeweils aktuelle Version sollte in Form von Merkblatt, Broschüre oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Die Aushändigung der BSO Teil B an die Empfänger ist schriftlich zu dokumentieren.
Der Inhalt muss in Abschnitte mit den Überschriften in nachfolgender Reihenfolge (a-m) gegliedert sein:
a) Einleitung
b) BSO Teil A
c) Brandverhütung
d) Brand- und Rauchausbreitung
e) Flucht- und Rettungswege
f) Melde- und Löscheinheiten
g) Verhalten im Brandfall
h) Brand melden
i) Alarmsignale und Anweisungen beachten
j) In Sicherheit bringen
k) Löschversuche unternehmen
l) Besondere Verhaltensregeln
m) Anhang
Im Teil C werden spezielle Hinweise für die Brandverhütung, Brandmeldungen und Brandbekämpfungen des Betriebes gegeben. Dieser Teil der Brandschutzordnung gilt für Personen, welche in einem Brandfall besondere Aufgaben haben, diese sind z. B. Brandschutzhelfer.
Schutzziele einer Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung soll dazu beitragen, die Entstehung von Bränden in den einzelnen Bereichen zu verhindern bzw. deren Auswirkungen und Schäden zu begrenzen.
Sie soll Mitarbeitern helfen, dass es im Betrieb niemals zu einem Brand kommt und dient als Unterstützung der Brandverhütung durch strikte Beachtung, der in einer Brandschutzordnung festgelegten Vorgaben.